Als Eigentümer von gewerblich genutzten und vermieteten Gebäuden kann Ihr Gebäude durch einen versicherten Sachschaden so in Mitleidenschaft gezogen werden,
dass Sie die Räume vorläufig nicht mehr vermieten können.
Den entstehenden Mietverlust oder Nutzungsausfall können Sie über eine Mietverlustversicherung abdecken.
Rufen Sie uns an, oder schicken uns eine eMail, damit wir uns bei Ihnen melden können.
Fordern Sie noch heute unser Angebot.
Andreas Krüger