Die Kreditversicherung deckt entstandene Verluste im allgemeinen Geschäftsverkehr ab. Die folgenden Sparten sind zu unterscheiden: die Forderungsausfall-Versicherung (Delkredere- bzw. Warenkreditversicherung) sowie die Kautions- und die Vertrauensschaden-Versicherung.
Forderungsausfall- bzw. Warenkreditversicherung
entschädigt Ausfälle von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die durch Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz eines Auftraggebers verursacht werden.
Kautionsversicherung
ist identisch mit dem Bürgschaftskredit der Banken. Der Versicherer stellt Bürgschaften als Sicherheit für die Erfüllung von Verpflichtungen des Versicherungsnehmers (Schuldners) gegenüber seinen Auftraggebern (Gläubigern). Vertragsgrundlage für diese Verpflichtungen sind zumeist Werkverträge.
Teilen Sie uns mit, was Sie benötigen und wir schicken Ihnen unser Angebot
Fordern Sie uns noch heute.
Andreas Krüger